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RHEIN-NECKAR-KREIS
Erster bestätigter Vogelgrippefall im Rhein-Neckar-Kreis – Allgemeinverfügung bleibt unverändert bestehen

Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es den ersten bestätigten Nachweis des Geflügelpestvirus H5N1. Das Veterinäramt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis hat am Mittwoch, 3. Dezember, die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) erhalten. Betroffen ist eine auf der Gemarkung Altlußheim erlegte Kanadagans. „Es war nur eine Frage der Zeit, bis wir auch im Rhein-Neckar-Kreis einen Nachweis haben würden“, erklärt Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts. „Der bestätigte Fall ändert jedoch nichts an der bestehenden Risikoeinschätzung und der derzeitigen Lage.“
Die seit 14. November geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel in sieben Kommunen entlang des Rheinverlaufs bleibt daher unverändert in Kraft.

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Autor:

Hauptamt/N.Schröder aus Edingen-Neckarhausen

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