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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Notwendige Baumfällungen stehen an

Seit 1. Oktober erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz wieder das Fällen von Bäumen. Bis Ende Februar dürfen Hecken und Bäume geschnitten, gefällt oder auf den Stock gesetzt werden. In der restlichen Zeit des Jahres sind nur schonende Pflegeschnitte erlaubt, um die heimische Tierwelt möglichst wenig zu stören.
Der Bauhof der Gemeinde Edingen-Neckarhausen wird die kommenden Wochen und Monate dazu nutzen, etwa 20 Bäume auf dem Gemeindegebiet zu entnehmen, die in den vergangenen Monaten und Jahren durch Hitze oder Bauarbeiten Schaden genommen haben und daher bereits abgestorben sind oder eine Gefahr darstellen.
Für diese notwendigen Arbeiten bitten wir um ihr Verständnis, aus Gründen der Verkehrssicherheit sind diese jedoch erforderlich.

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Autor:

Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen

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