GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Hauptstraße Edingen – Teiländerungsplan VI (Hausnr. 38)“
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 17.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan „Hauptstraße Edingen – Teiländerungsplan VI (Hausnr. 38)“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück, Flst.-Nr. 75 und verfügt über eine Fläche von 908m². Er wird begrenzt • im Nordosten durch die Grenze zum Neckarweg Flst.-Nr. 73, • im Südosten entlang der Alten Neckargasse...