GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße – 1. Änderung“
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Wiederholung des Aufstellungsbeschlusses aufgrund Geltungsbereichsanpassung im beschleunigten Verfahren nach § 2 Abs. 1 und § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 15.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße – 1. Änderung“ beschlossen.
Im Zuge der weitergehenden Ausarbeitung des Bebauungsplanverfahrens sowie der erneuten Prüfung der Planunterlagen wurde festgestellt, dass der vordere Bereich des angrenzenden Gehweges (Flst. Nr.: 40/6) bislang nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen ist. Aus städtebaulichen sowie planungsrechtlichen Gründen ist es jedoch erforderlich, diesen Bereich in den räumlichen Geltungsbereich aufzunehmen.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |