GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hauptstraße II im Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan VII (Mannheimer Str. 20)“
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Erneute Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Hauptstraße II im Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan VII (Mannheimer Str. 20) und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Edingen mit Datum vom 06.03.2026 gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 361/1.
Er wird begrenzt
im Nordosten durch das Flst.-Nr. 361,im Südosten durch das Flst.-Nr. 362, im Südwesten entlang der Gehwegfläche der Mannheimer Straße Flst.-Nr.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |