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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße – 1. Änderung“

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 15.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße – 1. Änderung“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 6682, 6683, 6684, 6685, 6686, 6687, 6688, 6689 und 6691.

Er wird begrenzt
• im Nordosten entlang der Gehwegfläche der Mannheimer Straße Flst.-Nr. 40/6,
• im Südosten entlang der Grenzhöfer Straße Flst.-Nr. 1,
• im Südwesten durch die Flst.-Nr. 153/1, 153/2, 153/3,
• im Nordwesten durch das Flst.-Nr. 148.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.

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Autor:

Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen

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