GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße – 1. Änderung“
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Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße – 1. Änderung“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Edingen mit Datum vom 06.03.2026 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde verfolgt das Ziel, die innerörtliche Fläche neu zu ordnen und aufzuwerten und gleichzeitig das Betreuungs- und Versorgungsangebot in Edingen-Neckarhausen weiter auszubauen.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |