GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße – 1. Änderung“
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Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 14.10.2026 den Bebauungsplan „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße – 1. Änderung“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.
Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße – 1.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |