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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“

Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ | Foto: BMA
  • Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“
  • Foto: BMA
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Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in öffentlicher Sitzung am 17.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ im Ortsteil Edingen mit Datum vom 26.03.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich umfasst die Flurstücke 2892/1 und 2892/4 jeweils teilweise.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan (Abbildung unmaßstäblich).

Ziel und Zweck der Planung
Die Änderung des Bebauungsplans soll das Planungsrecht für eine bereits errichtete Terrassenüberdachung eines Gastronomiebetriebs schaffen. Im Plangebiet besteht der seit dem 10.07.

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Autor:

Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen

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