GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“

- Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“
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Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 21.11.2024 den Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ als Satzung beschlossen.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ einschließlich der Begründung und der Hinweise können im Rathaus der Gemeinde Edingen-Neckarhausen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |