Premium

GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße Edingen“

Bebauungsplan "Nördliche Hauptstraße Edingen" | Foto: BMA
  • Bebauungsplan "Nördliche Hauptstraße Edingen"
  • Foto: BMA
  • hochgeladen von Bau- und Umweltamt

Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 20.03.2024 den Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße Edingen“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:

Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Premium
Sie haben keinen Premium-Zugang!
Weitere Informationen zu unserem Premium-Angebot finden Sie hier.
Autor:

Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ