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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Oberes Neurott - Teiländerungsplan II (Neurottstraße 4)“

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Oberes Neurott - Teiländerungsplan II (Neurottstraße 4)“
  • Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Oberes Neurott - Teiländerungsplan II (Neurottstraße 4)“
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Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan „Oberes Neurott - Teiländerungsplan II (Neurottstraße 4)“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 1111.
Er wird begrenzt
• im Nordosten entlang der Gehwegfläche der Neurottstraße Flst.-Nr. 1104,
• im Südosten durch das Flst.-Nr. 1112,
• im Südwesten entlang der Fußweges der Neugasse/Neurottstraße Flst.-Nr. 13/11
• im Nordwesten durch die Flst.-Nr. 1110 und 1110/1.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Edingen-Neckarhausen, 10.07.2025
Florian König
Bürgermeister

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Autor:

Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen

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