GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Oberes Neurott - Teiländerungsplan II (Neurottstraße 4)“
- Bebauungsplan „Oberes Neurott - Teiländerungsplan II (Neurottstraße 4)“
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Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in öffentlicher Sitzung am 17.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Oberes Neurott - Teiländerungsplan II (Neurottstraße 4)“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Neckarhausen mit Datum vom 26.08.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 1111.
Er wird begrenzt
im Nordosten entlang der Gehwegfläche der Neurott-straße Flst.-Nr. 1104,im Südosten durch das Flst.-Nr. 1112, im Südwesten entlang des Fußweges der Neugasse/Neurottstraße Flst.-Nr. 13/11im Nordwesten durch die Flst.-Nr. 1110 und 1110/1.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |