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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bestattungswesen, Neufassung des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung

Der Gemeinderat beschloss am 14.10.2026 einstimmig die Änderung des Gebührenverzeichnisses auf Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation als Anlage zur gemeindlichen Friedhofssatzung. Das Gebührenverzeichnis tritt zum 01.01.2027 in Kraft.

Anlage zur Friedhofssatzung 
Gebührenverzeichnis
Die Gebühren betragen ab 01.01.2027

§ 1 Verwaltungsgebühren
1. für die Zulassung zur gewerblichen Betätigung auf den Friedhöfen für
2 Jahre gem. § 4 der Friedhofssatzung 100,00 €
2. für die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales 50,00 €
3. für die Zustimmung zum Ausgraben von Verstorbenen und Aschen 83,00 €
4. für die Bekanntgabe (Aushang) 66,00 €
5. für die Ausstellung eines Grabnachweises (Urnenbeisetzungsgenehmigung) 16,00 €

§ 2 Benutzungsgebühren

1. Bestattungsgebühren
1.

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