Rhein-Neckar-Kreis
Der Landkreis informiert

Landesfamilienpass 2024 ab sofort erhältlich: Vergünstigungen oder kostenloser Eintritt für zahlreiche Freizeitaktivitäten
Der Landesfamilienpass sowie die dazugehörigen Gutscheinkarten für das Jahr 2024 sind ab sofort bei den baden-württembergischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich, teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg mit. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.
Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern – auch Pflege- oder Adoptivkindern – in einem Haushalt leben. Familien mit einer Sozialkomponente bekommen den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind. „Mit dem Landesfamilienpass entlasten wir Familien in schwierigen Zeiten finanziell“, sagt Minister Manne Lucha. „Unter den mehr als 140 spannenden Angeboten unserer Kooperationspartner ist sicherlich für jede Familie etwas dabei. Die vielfältigen Herausforderungen wie etwa die Inflation machen es umso wichtiger, Familien positive Erlebnisse und Eindrücke zu ermöglichen.“
Der Familienpass ist längst den gewandelten Familienformen angepasst. Neben einer oder einem Erwachsenen, die beziehungsweise der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden, zu denen die Kinder einen Bezug haben. Auch Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag, Bürgergeld-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, bekommen den Landesfamilienpass. Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie – bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.
Info:
Aktuelle Informationen auch zu den jeweiligen Attraktionen und sind online abrufbar unter: www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass. Weitere Auskünfte – etwa zu kommunalen Familienpässen und Ermäßigungen – erhalten in den Bürgerservice-Stellen in Edingen und Neckarhausen.

Stichtagsmeldung für Schweine-, Ziegen- und Schafbestände 2024
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises weist auf die jährliche Stichtagsmeldung für Schweine-, Ziegen- und Schafbestände hin, die nach § 26 Abs. 3 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) vorgeschrieben ist. Hiernach haben Tierhalterinnen und Tierhalter der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 1. Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schweine, Schafe und Ziegen anzuzeigen.
Tierhalter im Rhein-Neckar-Kreis haben die Meldungen unter Angabe ihrer Tierhalter-Registriernummer an die für Baden-Württemberg beauftragte Stelle, den LKV Baden-Württemberg, durchzuführen. Als Meldewege können kostenpflichtige Meldekarten oder die kostenlose Online-Meldung in der HITier-Datenbank unter www.hi-tier.de genutzt werden. Meldekarten oder eine PIN für die Online-Stichtagsmeldung erhalten Tierhalter direkt beim LKV Baden-Württemberg.
Auf der Internetseite: www.lkvbw.de sind unter der Rubrik Tierkennzeichnung / Schafe und Ziegen bzw. Schweine weitere Informationen abrufbar.
Bei Rückfragen steht das Veterinäramt und Verbraucherschutz- unter der Rufnummer: 06221/5224265 oder per E-Mail: veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de zur Verfügung.

Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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