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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Konversionsfläche Cooper Standard, Neu-Edingen“

Neuaufstellung des Bebauungsplans „Konversionsfläche Cooper Standard, Neu-Edingen“
  • Neuaufstellung des Bebauungsplans „Konversionsfläche Cooper Standard, Neu-Edingen“
  • hochgeladen von Bau- und Umweltamt

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan „Konversionsfläche Cooper Standard, Neu-Edingen“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 1496, 1503, 1503/4, 1503/6, 1504, 1504/2, 1511, 1512/1, 4546, 4565, 4567 und 4574.
Er wird begrenzt
im Nordosten durch die Bundesautobahn A656 Flst.-Nr. 4316 (Teil),im Südosten durch die Flst.-Nr. 4560; 4497; 4556, im Südwesten durch die Flst.-Nr. 60523 und durch die Hagenauer Straße Flst.-Nr. 60516/1 (Teil)im Nordwesten durch das Flst.-Nr. 60434/5 und durch die Fred-Joachim-Schoeps-Straße Flst.-Nr. 264/1 (Teil)

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.

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Autor:

Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen

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