GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Konversionsfläche Cooper Standard, Neu-Edingen“

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Offenlegung des Bebauungsplanvorentwurfes und des Vorentwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in öffentlicher Sitzung am 16.07.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Konversionsfläche Cooper Standard, Neu-Edingen“ und den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 04.07.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst:
- die Flurstücke 1496, 1503, 1503/4, 1503/6, 1504, 1504/2, 1511, 1512/1, 4546, 4565, 4567 und 4574.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |