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Öffentliche Bekanntmachung: Unternehmensflurbereinigung Deichneubau Otterstadt

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Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens in der Gemeinde Otterstadt, Rhein-Pfalz-Kreis
Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung
Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Otterstadt, Rhein-Pfalz-Kreis, ein Flurbereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) anzuordnen.
Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll folgende Flächen umfassen:
Norden (von West nach Ost):
Landstraße 535 und entlang des Flurstücks Nr.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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