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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Flurbereinigung Leimen (L 600) Az.: 52.04-2711-B2.4
Stadt Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte vom 30.07.2024

Durch Änderungsbeschluss Nr. 2 des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Az. 52.04-2711-B1.21 wurden folgende Flurstücke in das Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Leimen (L 600) einbezogen:
Von der Gemeinde Leimen, Gemarkung Leimen, Gewann Fischer die Flurstücke Nr. 460, 461, 462, 463, 464 und 465.
Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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