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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Ortsetter Nr. 3“

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ortsetter Nr. 3“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Inkrafttreten des Bebauungsplanes
sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen am 17.09.2025 o. g. Bebauungsplan „Ortsetter Nr. 3“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in Kraft.

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Autor:

Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen

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