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UBL-FRAKTION
Das Kommunale Regelbefreiungsgesetz Baden-Württemberg: Welche Anwendungsmöglichkeiten bietet es für Edingen-Neckarhausen?

Dies zielstrebig durch die Gemeindeverwaltung prüfen zu lassen, haben wir dieser Tage als Fraktion der UBL-FDP/FWV beantragt. Hier das Schreiben unseres Fraktionssprechers Klaus Merkle an Bürgermeister Florian König:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,
Am 21.10.2025 ist das o.g. Gesetz in Kraft getreten. Nach § 1 KommRegBefrG sollen die Kommunen unseres Landes auf Antrag die Befugnis erhalten, für eine begrenzte Zeit von landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Die Kommune muss nachweisen können, dass das jeweilige Normziel auf einem anderen Weg ebenso gut erreicht werden kann (§2 Abs. 1, S.1). Der Geltungsbereich umfasst nur landesrechtliche Vorschriften, die die kommunale Aufgabenerfüllung regeln.

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Autor:

Stephan Kraus-Vierling aus Edingen-Neckarhausen

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