FDP ORTSVERBAND
Der Staat als “Melkkuh“
In letzter Zeit wurde in den Medien von mehreren Fällen sog. „Vetternwirtschaft“ bei der AfD berichtet. „Vetternwirtschaft“ – also die entgeltliche Beschäftigung naher Angehöriger – ist nicht verboten. Jedenfalls nicht in der Privatwirtschaft. Beim Staat sieht dies anders aus. Hier gilt grundsätzlich das Prinzip Eignung, Befähigung, fachliche Leistung. Bei Zuarbeiterposten für Politiker geht es primär aber um persönliches Vertrauen. Daran ist nichts auszusetzen. Wenn es aber um Steuergelder geht, sind Vorsicht und Wachsamkeit geboten. Die Abgeordnetengesetze regeln die Erstattungsfähigkeit für die Mitarbeiterbezahlung und nehmen Verwandte und „Über-Kreuz-Beschäftigte“ hiervon aus. Kurz: Die Gesetzgeber lassen „Vetternwirtschaft“ auf Kosten der Gemeinschaft nicht zu.
Autor:Dietrich Herold aus Edingen-Neckarhausen |