GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online anfordern
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Im Online-Serviceportal können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister angefordert werden:
• Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Die Beantragung erfolgt über "Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg" und der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Hierfür benötigen Sie einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN sowie die AusweisApp2, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät und ggf. ein Gerät zum Hochladen von Nachweisen.
Die Auskunft wird anschließend vom Bundesamt für Justiz an Ihre Postanschrift oder an die angegebene Behörde übersandt.
Autor:Bürgerservice aus Edingen-Neckarhausen |