GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Datenübermittlung an die Bundeswehr
Hinweis: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zeitnah einlegen. Die §§ 15 und 24 a des Wehrpflichtgesetzes wurden zum 01.07.2011 ausgesetzt. An deren Stelle tritt der § 58 b Abs. Soldatengesetz. Demnach können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Das Personalmanagement der Bundeswehr ist gem. § 58 c Abs.1 Satz 1...