Premium

GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen zu widersprechen. Die Einrichtung dieser Übermittlungssperren ist kostenfrei und kann jederzeit bei der Meldebehörde beantragt werden.
Ein Widerspruch ist möglich gegen die Übermittlung von Meldedaten:
an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,an Presse, Rundfunk oder Mandatsträger anlässlich von Alters- und Ehejubiläen,an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, soweit gesetzlich vorgesehen.
Der Widerspruch kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde eingelegt werden.

Premium
Sie haben keinen Premium-Zugang!
Weitere Informationen zu unserem Premium-Angebot finden Sie hier.
Autor:

Bürgerservice aus Edingen-Neckarhausen

Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.