GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen zu widersprechen. Die Einrichtung dieser Übermittlungssperren ist kostenfrei und kann jederzeit bei der Meldebehörde beantragt werden.
Ein Widerspruch ist möglich gegen die Übermittlung von Meldedaten:
an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,an Presse, Rundfunk oder Mandatsträger anlässlich von Alters- und Ehejubiläen,an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, soweit gesetzlich vorgesehen.
Der Widerspruch kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde eingelegt werden.
Autor:Bürgerservice aus Edingen-Neckarhausen |