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Unerlaubter Verkauf von Schmuckwaren anlässlich der Edinger Kerwe 1886 und Tod nach Wirtshausschlägerei vor 100 Jahren

Generalanzeiger vom 27.08.1904 | Foto: Marchivum der Stadt Mannheim
  • Generalanzeiger vom 27.08.1904
  • Foto: Marchivum der Stadt Mannheim
  • hochgeladen von Michael Huber

Im Mitteilungsblatt vom 04.09.2025 konnten wir über ein Ereignis im Zuge der Neckarhäuser Kerwe von 1888 berichten. Die Edinger Kirchweih dürfte nicht minder beliebt gewesen sein. Auch für sie wurde von Gastwirten des Dorfes im „Generalanzeiger für die Stadt Mannheim und Umgebung“ überörtlich Werbung geschaltet. In ihren Gasträumen und Tanzsälen spielte sich der Hauptbetrieb der Kerwe ab. Aus der Rubrik „Gerichtszeitung“ des Generalanzeigers vom 16.10.1886 kann entnommen werden, dass eine Ehefrau geständig war „gelegentlich der Kirchweih in Edingen ohne bezirksamtliche Erlaubnis Galanteriewaren [Schmuck] ausgespielt zu haben, wofür ihr 3 Mark Geldstrafe event. 1 Tag Gefängnis zudiktiert“ wurden.

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Autor:

Michael Huber aus Edingen-Neckarhausen

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