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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Führerschein-Umtausch:

Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft am 19. Januar ab
Termine können online vereinbart werden

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Die Staffelung ist wichtig, damit die Fahrerlaubnisbehörden nach und nach Anträge abarbeiten können.

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.

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Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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