Premium

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Im Rhein-Neckar-Kreis: Stallpflicht für Geflügel wird bis zum 24. April verlängert

Wie das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises mitteilt, wird die aufgrund der Geflügelpest („Vogelgrippe“) angeordnete Aufstallungspflicht bis zum 24. April 2023 verlängert.

Bereits seit Mitte Februar war die Infektionskrankheit bei Wildvögeln an mehreren Orten im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen worden. Aktuell wurde nun bei einer in Neckargemünd tot aufgefundenen Möwe die Geflügelpest festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bei dem Tier am 31. März 2023 das hoch-pathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 amtlich bestätigt.

Die Anordnung der Aufstallungspflicht, die seit dem 8. März im gesamten Landkreisgebiet gilt, wird deshalb zum Schutz der Geflügelbestände vorerst bis zum 24. April 2023 verlängert.

Premium
Sie haben keinen Premium-Zugang!
Weitere Informationen zu unserem Premium-Angebot finden Sie hier.
Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.