Das Hauptamt informiert
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2023

1. Nicht öffentlich gefasste Beschlüsse Gemeinderat vom 02.03.2023

In der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2023 wurden keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst.

2. Städtebauliche Entwicklung des Areals Sichelkrümme - h i e r - Beschluss über
die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Sichelkrümme III)

Beschlussvorschlag:

1. Für den in der Anlage Nr. 1 gekennzeichneten Bereich in Ilvesheim wird ein
Bebauungsplan aufgestellt (Bebauungsplan „Sichelkrümme III).
Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des
Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

2. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die kurzfristige Schaffung von
preiswertem Wohnraum sowie die Förderung von Mietwohnungsbau.

Beschluss:
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

3. Sanierung Mehrzweckhalle und Erweiterung einer Kindetagesstätte -
Nachtragsbeauftragung; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Nachtrag Rohbau, in Höhe von 18.435,51 € brutto wird bei der
Bauunternehmung Streib GmbH & Co KG, Mannheim, beauftragt.

Der Nachtrag Heizung, in Höhe von 1.120,33 € brutto wird bei der Firma Carl-Olaf
Krieger GmbH & Co KG, Haßmersheim-Hochhausen, beauftragt.

Die Planänderung der Heizungsanlage, in Höhe von 30.602,10 € brutto wird bei der
Firma Carl-Olaf Krieger GmbH & Co KG, Haßmersheim, beauftragt.
Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt geändert:
Der Nachtrag Rohbau, in Höhe von 18.435,51 € brutto wird bei der
Bauunternehmung Streib GmbH & Co KG, Mannheim, beauftragt.

Die Planänderung der Heizungsanlage, in Höhe von 30.602,10 € brutto wird bei der
Firma Carl-Olaf Krieger GmbH & Co KG, Haßmersheim, beauftragt.

Beschluss:
Der Beschluss wurde geändert und einstimmig gefasst.

4. Erlass einer Richtlinie zur Förderung von Steckersolaranlagen; Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der im Sachverhalt dargestellten Richtlinie zur Förderung von steckerfertigen
Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. Der Förderzeitraum wird zunächst auf das
Jahr 2023 begrenzt.

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig gefasst.

5. Bürgermeisterwahl 2023 – Plakatierungsstart Wahlplakate, Beschluss

Beschlussvorschlag:

Für die Bürgermeisterwahl am 7. (und 21.) Mai 2023 startet die Plakatierung
einheitlich bereits am 1. April 2023. Die Kandidaten werden darüber entsprechend
informiert.

Beschluss:
Der Beschluss wurde, unter Berücksichtigung der Befangenheit, einstimmig gefasst.

6. Bürgermeisterwahl 2023 - Festlegung des Ablaufs und anderer Einzelheiten zur
Durchführung der Vorstellungsveranstaltung; Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.
Die Kandidatenvorstellung findet am Freitag, 21. April um 18.00 Uhr in der
Neckarhalle statt.
2.
Die Moderation erfolgt durch die erfahrene, externe Moderatorin Frauke Hess.
3.
Der o.g. Ablauf aus der Bürgermeisterwahl 2015 (S. 2) wird auch für diese Wahl so
übernommen.
4.
Die vorgeschlagenen Ergänzungen (S. 2) werden ebenfalls so übernommen, mit
einer Ausnahme: Das Veranstaltungsende soll spätestens 20.30 Uhr sein.
5.
Die weiteren Vorschläge (S. 3) werden ebenfalls beschlossen:
- „Möglichkeit einer persönlichen Abschlusserklärung (Schlussworte/Plädoyer) pro
Kandidat 1:30 Minuten.“
- „Lockerer Ausklang mit persönlichen Gesprächen etc. im Foyer bis zu einer Stunde
nach dem offiziellen Veranstaltungsende“.
6.
Die genannten sonstigen Regeln / „Wahlkodex“ (S. 4.) werden wie folgt beschlossen:
•Keine Wahlwerbung am Tag der Kandidatenvorstellung in der Neckarhalle sowie
auf dem gesamten Gelände, inklusive des Parkplatzes etc., auch nicht durch
beauftragte Personen.
•Alle Kandidaten finden sich 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn auf den ihnen
zugeteilten Plätzen in Nebenräumen der Halle ein. Persönliche Gespräche sind
ab diesem Zeitpunkt unzulässig.
•Medienpräsentationen der Kandidaten sind nicht zulässig (wie bspw.
PowerPoint-Präsentation).
•Handy und Smartwatch sind vor der Veranstaltung an eine Vertrauensperson des
Kandidaten abzugeben (z.B. Ehepartner).
•Das Nachreichen von Unterlagen an die Kandidaten ist ab 15 Minuten vor
Veranstaltungsbeginn unzulässig.
7.
Die Aufzeichnung der Veranstaltung und das Einstellen dieser über YouTube auf der
Gemeindehomepage am nächsten Werktag soll erfolgen, sofern dies rechtlich und
technisch einwandfrei umsetzbar ist. Die Verwaltung wird beauftragt dies zu prüfen
und möglichst umzusetzen.

Der Beschlussvorschlag wurde geändert:

1. Die Kandidatenvorstellung findet am Freitag, 21. April um 18.00 Uhr in der Neckarhalle statt.
2. Die Moderation erfolgt durch die externe Moderatorin Frauke Hess.
3.Der o.g. Ablauf aus der Bürgermeisterwahl 2015 (S. 2) wird auch für diese Wahl übernommen, mit Ausnahme der Antwortzeit der Kandidaten auf Bürgerfragen. Hier wird die Antwort der Kandidaten auf 1:30 Minute pro Kandidat beschränkt.
4.Die vorgeschlagenen Ergänzungen (S. 2) werden ebenfalls so übernommen, mit einer Ausnahme: Das Veranstaltungsende soll spätestens 20.30 Uhr sein.
5.Die weiteren Vorschläge (S. 3) werden ebenfalls beschlossen:
- „Möglichkeit einer persönlichen Abschlusserklärung (Schlussworte/Plädoyer): pro Kandidat 3:00 Minuten.“
- „Lockerer Ausklang mit persönlichen Gesprächen etc. im Foyer bis zu einer Stunde
nach dem offiziellen Veranstaltungsende“ (also bis max. 21.30 Uhr).
6.Die genannten sonstigen Regeln / „Wahlkodex“ (S. 4.) werden wie folgt beschlossen:
•Keine Wahlwerbung am Tag der Kandidatenvorstellung in der Neckarhalle sowie auf dem gesamten Gelände, inklusive des Parkplatzes etc., auch nicht durch beauftragte Personen.
•Alle Kandidaten finden sich 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn auf den ihnen zugeteilten Plätzen in Nebenräumen der Halle ein. Persönliche Gespräche sind ab diesem Zeitpunkt unzulässig.
•Medienpräsentationen der Kandidaten sind nicht zulässig (wie bspw. PowerPoint-Präsentation).
•Handy und Smartwatch sind vor der Veranstaltung an eine Vertrauensperson des Kandidaten abzugeben (z.B. Ehepartner).
•Das Nachreichen von Unterlagen an die Kandidaten ist ab 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn unzulässig.
7.Die Aufzeichnung der Veranstaltung und das Einstellen dieser über YouTube auf der Gemeindehomepage am nächsten Werktag soll erfolgen, sofern dies rechtlich und technisch einwandfrei umsetzbar ist. Die Verwaltung wird beauftragt dies zu prüfen und möglichst umzusetzen.

Beschluss:
Der Beschluss wurde, unter Berücksichtigung der Befangenheit, einstimmig gefasst.

Autor:

Lisa Schoofs aus Ilvesheim

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