Sitzung des Gemeinderates
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2023

1. Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse des Gemeinderates vom 25.10.2023
1.1 Personalangelegenheit – hier: Einstellung eines technischen Mitarbeiters in Vollzeit
Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig beschlossen.
1.2 Personalangelegenheit - hier - Stellennachbesetzung
Beschluss:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
1.3 Personalangelegenheit - hier Neueinstellung eines Digitalisierungsbeauftragten (m/w/d)
Beschlussvorschlag:
Die vakante Stelle wird zu Beginn des Jahres 2024 unbefristet mit einem Stundenrahmen von 30-39 bzw. 41 Wochenstunden und einem aktualisierten Ausschreibungstext neu ausgeschrieben.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wurde geändert einstimmig beschlossen.
1.4 Erweiterung Pachtvertrag auf Durchführung eines Winterdorfes
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag zur Erweiterung des Pachtvertrages zur Durchführung eines Winterdorfes in der Zeit vom 9. November bis zum 23. Dezember 2023 wird stattgegeben mit einer Öffnungszeitänderung Donnerstag und Sonntag jeweils nur bis 22 Uhr.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wurde geändert einstimmig beschlossen.
2. Erwerb eines weiteren Kleinfahrzeugs für den Bauhoffuhrpark
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss des Technischen Ausschusses vom 16.06.2021 zum Erwerb eines Elektro-Kleinfahrzeuges wird aufgehoben.
2. Dem Erwerb eines Piaggio Porters zum Angebotspreis i.H.v. 28.955,08 € brutto beim Anbieter Autohaus Kiefer GmbH Co.KG, Weinheim, wird zugestimmt.
Beschluss:
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.
3. Neufestsetzung der Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens,
hier: Gebührenkalkulation und Neufassung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens ab dem 01.01.2024

Beschlussvorschlag:
1. Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegte Gebührenkalkulation wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt.
2. Geänderter Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens wird in der als Anlage 05_“Ergänzung nach Kuratorium“ beigefügten geänderten Fassung beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Beschluss:
1. Dem Beschlussvorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.
2. Der geänderte Beschlussvorschlag wird einstimmig gefasst.
4. Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die Betreuung von Kleinkindern
(U3) und Kindergartenkindern (Ü3) in einer Einrichtung des freien Trägers
Kinderkiste e.V. ab dem 01.01.2024, hier: Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung

Beschlussvorschlag:
Im Einvernehmen mit dem Betreiber, dem Verein Kinderkiste e.V., wird der gemeinsamen Regelung zur Anpassung der Gebühren in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Heddesheimer Straße und der Goethestraße in der als Anlage Nr. 04 beigefügten Fassung zugestimmt. Die gemeinsame Regelung tritt am 01.01.2024 in Kraft
Beschluss:
Dem Beschlussvorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.
5. Gebührenfestsetzung f. d. Schulferienbetreuung, hier: Gebührenkalkulation u. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren f. d. Inanspruchnahme d. Schulferienbetreuung a. d. Friedrich-Ebert-Grundschule ab dem 01.02.2024
Beschlussvorschlag:
Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt. Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Schulferienbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grundschule wird in der als Anlage Nr. 03 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung tritt am 01.02.2024 in Kraft
Beschluss:
Dem Beschlussvorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.
6. Gebührenfestsetzung f.d. Schulkinderbetreuung, hier: Gebührenkalkulation u. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren f. d. Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes a. d. Friedrich-Ebert-Grundschule ab dem 01.01.2024
Beschlussvorschlag:
Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation für die Verpflegungsleistungen wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt. Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit wird in der als Anlage Nr. 02 beigefügten Fassung beschlossen.
Die Benutzungsordnung für die Schulkinderbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grundschule wird in der als Anlage Nr. 03 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung und die Benutzungsordnung treten am 01.01.2024 in Kraft.
Beschluss:
Der Beschluss wird einstimmig getroffen.

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