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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Amtliches Mitteilungsblatt

Wahlwerbung zur Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 08.03.2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Die Landkreise, Städte und Gemeinden sind in die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl mit eingebunden und haben die Wahlrechtsgrundsätze, die für die Bundestags- und die Landtagswahlen gelten, auch auf kommunaler Ebene anzuwenden.
Die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl gebieten es, dass die Gemeinde Edingen-Neckarhausen als kommunale Gebietskörperschaft sowie ihre Organe (Bürgermeister & Gemeinderat) nicht in amtlicher Eigenschaft parteiergreifend auf die Bildung des Wählerwillens einwirken.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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