GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

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1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Gemeinde Edingen-Neckarhausen - wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Edingen, Zimmer 1.13, Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Autor:Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen |