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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Datenübermittlung an die Bundeswehr

Hinweis: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zeitnah einlegen.
Die §§ 15 und 24 a des Wehrpflichtgesetzes wurden zum 01.07.2011 ausgesetzt.
An deren Stelle tritt der § 58 b Abs. Soldatengesetz. Demnach können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.
Das Personalmanagement der Bundeswehr ist gem. § 58 c Abs.1 Satz 1 Soldatengesetz berechtigt, bis zum 31. März...

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