Premium

GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Wahlwerbung: Schutz des Gemeindewappens

Bei der anstehenden Wahlwerbung im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen (Kreistag & Gemeinderat) am 09.06.2024 hat sich die Gemeinde Edingen-Neckarhausen als kommunale Gebietskörperschaft neutral und objektiv zu verhalten.
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 6 vor, dass die Gemeinden berechtigt sind, ein Gemeindewappen zu führen.
Die Führung des Gemeindewappens ist ausschließlich Sache der wappenführenden Gemeinde selbst.
Zur Führung berechtigt sind deshalb grundsätzlich nur die Organe der Gemeinde.
Dritten Personen ist sowohl die Führung als auch die Verwendung des Gemeindewappens grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere auch für Zwecke der Wahlwerbung.

Premium
Sie haben keinen Premium-Zugang!
Weitere Informationen zu unserem Premium-Angebot finden Sie hier.
Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.