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BUND EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Regierung muss mehr zum Schutz vor Nitrat im Trinkwasser tun

Schon lange ist der Düngestoff Nitrat oft in höheren Konzentrationen in deutschen Gewässern, als die EU mit dem Grenzwert von 50 mg/Liter erlaubt. Seit Jahren gibt es Streit um Schutzmaßnahmen. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Regierung mehr gegen die Nitratbelastung tun muss (Tagesschau-Bericht | 08.10.2025). Das Gericht gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Die Bundesregierung muss ein Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat erstellen. Wie in der Urteilsbegründung konstatiert, sei Deutschland hierzu schon seit 2017 durch das Düngegesetz verpflichtet: Erst müsse der Aktionsplan erstellt und dann die Düngeverordnung daran angepasst werden.

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Autor:

Stephan Kraus-Vierling aus Edingen-Neckarhausen

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