Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
"Notbremse“ greift nun auch im Rhein-Neckar-Kreis:

Gesundheitsamt stellt Überschreiten des 100er-Inzidenzwerts an drei aufeinanderfolgenden Tagen fest / Vorerst keine nächtliche Ausgangssperre

Der Rhein-Neckar-Kreis muss aufgrund stark gestiegener Inzidenzzahlen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergreifen. Das Gesund-heitsamt im Landratsamt hat festgestellt, dass im Landkreis laut Landesgesund-heitsamt (LGA) die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge den Wert von 100 überschritten hat (20. März: 100,7; 21. März: 106,7; 22. März: 104,1). Das Fest-stellen des Überschreitens ist nach der der Corona-Verordnung des Landes Ba-den-Württemberg durch das Gesundheitsamt unverzüglich ortsüblich bekanntzu-machen – dies ist auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ erfolgt – und dem Sozialministerium zu melden.
Das Überschreiten der kritischen Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Ein-wohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen hat zur Folge, dass einige Lockerungsschritte wieder zurückgenommen werden müssen. Die wegen der „Notbremse“ erforderlichen Regeln gelten ab Mittwoch, 24. März, 0 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt gelten im Kreis wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch zwischen einem Haushalt und höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder beider Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ (Termine mit vorheriger Buchung) mehr anbieten. „Click&Collect“ (Abholangebote mit vorheriger Buchung) ist möglich. Der Betrieb von Sonnenstudios wird untersagt. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behand-lungen bleiben erlaubt. Friseurbetriebe dürfen ebenfalls geöffnet bleiben.
Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch im Amateur- und Freizeitsport müssen die Außen- und Innensportanlagen geschlossen bleiben. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie etwa Golf ist weiterhin möglich. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen. Diese aus der öffentlichen Bekanntmachung entstehenden Rechtsfolgen ergeben sich aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und gelten ab Mittwoch, 24. März.
„Erst am letzten Montag haben wir die ersten Lockerungsschritte zurücknehmen müssen, weil im Landkreis der 50er-Inzidenzwert überschritten worden war. Nur eine Woche später liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 – mit steigender Tendenz. Das zeigt leider, wie rasant das Infektionsgeschehen wieder an Fahrt auf-genommen hat. Die von Bund und Ländern für solche Fälle vorgesehen Not-bremse war daher unvermeidlich“, sagt Landrat Stefan Dallinger. Ob im Rhein-
Neckar-Kreis auch wieder eine nächtliche Ausgangssperre erlassen werden muss, werde die weitere Entwicklung im Landkreis sowie die heutigen Beratungen zwischen Bund und Ländern zeigen.

Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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