LANDSCHAFTSERHALTUNGSVERBÄNDE BADEN-WÜRTTEMBERG
So schneiden Sie Hecken und Bäume richtig

- hochgeladen von Klaus Kapp
Was darf man wann schneiden?
Im Oktober kreischen allerorts Motorsägen. Ab jetzt dürfen nämlich wieder Hecken und Gebüsche geschnitten und im Offenland Bäume gepflegt und gefällt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt den Gehölzschnitt nur vom 1. Oktober bis Ende Februar.
Danach beginnt die Brut- und Setzzeit, während der wildlebende Tiere möglichst wenig gestört werden sollen. Bei Bäumen im Wald und auf bestimmten anderen Flächen wie Parks, Friedhöfen, Kleingartenanlagen und privaten Hausgärten gelten andere Regelungen.
Auf Grundstücken in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten, Naturparks oder bei manchen geschützten Biotoptypen kann der Gehölzschnitt aber sogar ganzjährig verboten sein.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |