Meldepflicht

Beiträge zum Thema Meldepflicht

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TIERSEUCHENKASSE BADEN-WÜRTTEMBERG
Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein. Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden. Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01.05. eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026....

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TIERSEUCHENKASSE BADEN-WÜRTTEMBERG
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025 ist der 01. Januar 2025.

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 01.02.2025 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und...

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