Tierseuchenkasse

Beiträge zum Thema Tierseuchenkasse

BekanntmachungenPremium

TIERSEUCHENKASSE BADEN-WÜRTTEMBERG
Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein. Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden. Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01.05. eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026....

BekanntmachungenPremium

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2023 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2024 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2024 meldepflichtig. Die uns bekannten...

AktuellesPremium

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2023 ist der 01.01.2023. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2022 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2023 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2023 meldepflichtig. Die uns bekannten...

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.