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Härtefallregelung bei Zahnersatz: Wenn Versicherte mit geringem Einkommen Zahnersatz benötigen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen zusätzlichen Festzuschuss. Vorraussetzung für diese Härtefallregelung ist, dass die Betroffenen 2022 ein monatliches Einkommen von weniger als 1316 Euro haben. Wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, sind 1809,50€ maßgeblich, plus jeweils 329 Euro für jeden weiteren Angehöhrigen. Bei Personen, die beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II...

  • Ilvesheim
  • 10.02.22
  • 9× gelesen
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