Widerspruch

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen Gemäß § 50 Abs.1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die Wahlberechtigten haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das...

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Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Information

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen veröffentlicht im Amtlichen Mittelungsblatt die Altersjubiläen ab dem 75. Geburtstag sowie die Ehejubiläen ab der "Goldenen Hoichzeit". Daten von Einwohnern, die einer Auskunftssperre unterliegen, werden nicht veröffentlicht. Wir möchten nochmals alle Einwohner, die eine Veröffentlichung ihres Alters- oder Ehejubiläums nicht wünschen, bitten, dies der Gemeinde (Bürger-Service-Stellen) schriftlich oder persönlich...

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