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Ab März 2026 werden Zusatzbeiträge berücksichtigt
Auswirkungen gestiegener Krankenkassenbeiträge auf die Rente

Zum Januar haben viele Krankenkassen erneut ihren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März fällt die überwiesene Rente der davon betroffenen Rentnerinnen und Rentner entsprechend geringer aus. Darauf
weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.
Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Die Mitglieder haben durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, in eine
günstigere Krankenkasse zu wechseln, wenn die bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder erhöht. Der GKV-Spitzenverband aktualisiert regelmäßig eine Übersicht mit allen Krankenkassen und ihren Zusatzbeiträgen. Die Übersicht kann über www.gkv-spitzenverband.de abgerufen werden.

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Autor:

Corinna Weik aus Ladenburg

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