Gerhard Kleinböck MdL begrüßt Entscheidung der Landesmedienanstalt
„Berichterstattung darf nicht käuflich sein“

„Dieses Bußgeld ist absolut richtig und wichtig, um die unabhängige Berichterstattung der Medien zu garantieren“, begrüßt Landtagsabgeordneter Gerhard Kleinböck die Entscheidung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK). Diese hatte den Privatsender L-TV wegen unerlaubter politischer Werbung mit einem Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro belegt. Der Fernsehanbieter hatte gegen Bezahlung Demonstrationen der Initiative „Querdenken 711“ beworben und übertragen.

„Die Medien haben in unserer Demokratie eine unverzichtbare Rolle. Mit ihrer unabhängigen Arbeit sind sie ein wichtiger Faktor der freien Meinungsbildung und der Kontrolle staatlichen Handelns“, unterstreicht Gerhard Kleinböck die demokratische Verantwortung von Presse, Rundfunk und Fernsehen. „Um diese Funktion gewissenhaft und glaubwürdig erfüllen zu können, darf Berichterstattung nicht käuflich sein“, so das Mitglied des Medienrats der LFK.

Das Landesmediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag verbieten daher eindeutig jegliche politische, weltanschauliche oder religiöse Werbung. Eine Ausnahme gibt es für Parteien anlässlich von Wahlen mit Werbespots. „Diese müssen dann aber auch deutlich als Parteienwerbung gekennzeichnet sein“, erinnert der Abgeordnete an entsprechende Einblendungen und Ansagen. Der Privatsender akzeptierte den vorliegenden Bußgeldbescheid umgehend und stellte die Übertragung der entsprechenden Inhalte ein.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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