Schreiben der Rentenversicherung wird ab Mitte Januar verschickt
Hilfe bei der Steuererklärung

Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verheiratete bei 18.816 Euro.
Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon einmal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.
Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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