Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz informiert: Stichtagsmeldung für Schweine-, Ziegen- und Schafbestände
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises weist alle Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen auf die anstehende Stichtagsmeldung zum 1. Januar hin und ruft dazu auf, die Meldung des Tierbestandes fristgerecht einzureichen.
Die Stichtagsmeldung muss bis spätestens 15. Januar eines jeden Jahres an die Hi-Tier-Datenbank des Landeskontrollverbands (LKV) Baden-Württemberg übermittelt werden. Meldepflichtig sind alle Tierhaltenden sowie Personen, die zum Stichtag zwar keine Tiere halten, aber eine erneute Aufnahme der Tierhaltung planen. Sie müssen eine sogenannte „Null-Meldung“ abgeben, die bestätigt, dass zum 1.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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