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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Landratsamt passt Allgemeinverfügung an – Feuerwerk zum Jahreswechsel wieder überall im Rhein-Neckar-Kreis regulär möglich

Der Rhein-Neckar-Kreis hat am Dienstag, 9. Dezember 2025 seine Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erneut aktualisiert. Die aktuell geltenden behördlichen Anordnungen können auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung nachgelesen werden und treten morgen, Mittwoch, 10. Dezember 2025, in Kraft. Mit dieser Anpassung entfällt die bisherige Regelung zur Pyrotechnik, wonach in den Sperrzonen I und II das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderer pyrotechnischer Gegenstände im Freien untersagt waren.

Damit gilt ab 10.12.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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