Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- Hornissennest in Hauswand: Nicht jedes Nest muss jedoch entfernt werden. Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises empfiehlt, zunächst fachkundigen Rat einzuholen.
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Wespen- und Hornissennester: Ruhig bleiben und fachkundigen Rat einholen / Untere Naturschutzbehörde informiert und stellt Merkblatt zum Download bereit
Mit den sommerlichen Temperaturen nimmt auch die Zahl der Anfragen zu Wespen- und Hornissennestern zu. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb ein aktualisiertes Informationsblatt veröffentlicht. Dieses kann unter der Adresse www.rhein-neckar-kreis.de/naturschutzbehoerde aufgerufen beziehungsweise heruntergeladen werden.
Viele Menschen reagieren verunsichert, wenn sich ein Nest in der Nähe von Haus, Balkon oder Terrasse befindet. Dabei sind Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen wichtige Bestandteile des Naturhaushalts.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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