Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

- Tillmann Schönig
- Foto: Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- hochgeladen von Die Redaktion
Ehegattennotvertretungsrecht: Der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt, Tillmann Schönig, erklärt die Regelung
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden. Der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Tillmann Schönig, erklärt im Kurz-Interview die Regelung.
Herr Schönig, was genau versteht man unter dem Ehegattennotvertretungsrecht?
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.