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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Tillmann Schönig | Foto: Foto: Landratsamt 
Rhein-Neckar-Kreis
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Ehegattennotvertretungsrecht: Der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt, Tillmann Schönig, erklärt die Regelung

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden. Der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Tillmann Schönig, erklärt im Kurz-Interview die Regelung.

Herr Schönig, was genau versteht man unter dem Ehegattennotvertretungsrecht?

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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