Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

- Die Umtauschfristen im Überblick (Abbildung: Bundesdruckerei)
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Führerschein-Pflichtumtausch: Jetzt sind die unbefristeten Kartenführerscheine dran - Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden
Die erste Welle des Pflichtumtauschs von Papierführerscheinen liegt hinter den Fahrerlaubnisbehörden. Nun sind die Führerscheine ohne Ablaufdatum an der Reihe. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die alten, unbefristeten Kartenführerscheine müssen nach einem Stufenplan erneuert werden. Sie sind dann 15 Jahre gültig. Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Diese bleibt unverändert bestehen.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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