zum Artikel „Fieser Blitzer in der Wallstadter Straße ärgert die geblitzten Autofahrer“ am 26.06.2020 sowie nachfolgende Leserbriefe hierzu
Leserbrief

Dass die Lärmreduktion bei Einführung von Tempo 30 im nicht wahrnehmbaren Bereich liegt, haben Studien bereits belegt. Tempo 30 mit dem Zusatz Lärmschutz zu rechtfertigen ist gar nicht legitim. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz hat 2011 zudem festgestellt, dass bei gleichmäßiger Fahrt die Schadstoffemissionen bei Tempo 50 geringer sind als bei Tempo 30 (zusammengestellt u.a. vom ADAC).
Viel bedeutsamer für die Lärmbelastung innerorts ist das Unvermögen vieler Fahrzeugfahrer spritsparend und damit auch leise zu fahren, ganz zu schweigen von den „Posern“, die das alles ignorieren. Neben den Autoherstellern sind die wahren Schuldigen aber – wie bereits beim Dieselskandal oder bei den falschen Angaben zum Spritverbrauch – der Gesetzgeber und das Kraftfahrtbundesamt, die die technisch vermeidbaren lauten Stand- und Fahrgeräusche zulassen. Maximale Stand- und Fahrgeräusche hätten bereits vor Jahrzehnten für die jeweiligen Neufahrzeuge gesetzlich runtergesetzt werden können. Seit es Hybridfahrzeuge gibt, hätte man diese Technologie dahingehend gesetzlich vorschreiben können, dass der E-Motor für Stadtfahrten zwingend einzuschalten ist. Statt auf Knopfdruck zu röhren oder im Navi vor Radarfallen zu warnen, könnte das Potenzial heutiger (digitaler) Technik dafür genutzt, dass ab dem Ortsschild das Auto automatisch mit Strom fährt. Stattdessen bekommen wir Fahrverbote und zahlen  enorme Summen für den Lärmschutz. Zusätzlich zahlt jeder Anwohner dann, wenn er selbst zum Pendler wird, immer mal wieder Bußgeld in der Tempo 30 Zone der anderen Anwohner.
Bernhard Schwoerer-Böhning

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Die Redaktion aus Ladenburg

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